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Bundes-Immissionsschutzverordnung

Nachrüstpflicht für Kaminöfen – was heute gilt

Die Frist für ältere Feuerstätten ist am 31. Dezember 2024 abgelaufen. Trotzdem stehen in vielen Häusern noch Öfen, die davon betroffen sind – oft, ohne dass die Besitzer es wissen.

Die Fristen auf einen Blick

Im Zuge der Energiewende hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alte Holzfeuerstätten, die den heutigen Grenzwerten nicht entsprechen, ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Entscheidend ist das Herstellungs- beziehungsweise Inbetriebnahmedatum.

Hergestellt bis 31.03.2010
Frist war der
31.12.2024

Diese Geräte mussten bis Ende 2024 ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Die Frist ist abgelaufen.

In Betrieb vor 01.01.1995
Frist war der
31.12.2020

Für die ältesten Geräte lief die Frist noch früher ab. Wer hier nichts unternommen hat, ist seit Jahren im Rückstand.

Weiterbetrieb kann teuer werden

Wer eine betroffene Feuerstätte ohne Nachrüstung weiter betreibt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Bezirksschornsteinfeger prüft das bei der Feuerstättenschau.

Wen die Regel nicht trifft

Nicht jeder alte Ofen muss weichen. Für einige Fälle sieht der Gesetzgeber Ausnahmen vor.

Offene Kamine

Wenn sie nur gelegentlich genutzt werden, gelten die neuen Grenzwerte für sie nicht.

Historische Geräte vor 1950

Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, bleiben verschont. Das gilt allerdings nicht für antike Öfen, die neu in ein Haus eingebaut werden.

Einzige Wärmequelle

Wird eine Immobilie allein durch die Feuerstätte beheizt – etwa ein Gartenhaus –, greift die Austauschpflicht nicht.

Was Sie jetzt tun können

Panik ist unnötig. In den meisten Fällen lässt sich das ohne großen Aufwand klären.

01

Typenschild suchen

Meist an der Rückseite oder hinter der Aschetür. Dort stehen Hersteller, Modell und Baujahr.

02

Schornsteinfeger fragen

Ihr Bezirksschornsteinfeger weiß, ob Ihr Gerät betroffen ist. Er hat die Messwerte.

03

Uns schicken, was Sie haben

Wir sagen Ihnen, ob ein Feinstaubfilter genügt oder ein neuer Ofen die bessere Rechnung ist.

Stand dieser Seite: Oktober 2026. Fristen und Ausnahmen können sich ändern – ob Ihr Gerät betroffen ist, sagt Ihnen verbindlich Ihr Bezirksschornsteinfeger. Wir helfen bei der Einschätzung und der Nachrüstung.

Unsicher, ob Ihr Ofen betroffen ist?

Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – ein Foto vom Typenschild gern per E-Mail an info@kaminhaus-oeding.de. Die Auskunft kostet nichts.